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CZV/Fähigkeitsausweis

Seit dem 1. September 2009 gilt die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV).
Wer seit diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport.